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Revision as of 07:45, 7 March 2007
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Aufteilungsbauwerke dienen dazu, einen Zufluss gemäß einer Verteilungsvorschrift in zwei Abflüsse aufzuteilen. Mögliche Formen sind Entnahmebauwerke aus Flüssen zu Versorgungs-oder Bewässerungszwecken, Verzweigungen in Überleitungen, Ableitungen im Zulauf oder Ablauf von Talsperren, Regenüberläufe usw..
Als Verteilungsvorschrift sind drei Ansätze möglich.
- Schwellwertmodell (Option 1):
Hierbei wird der zweite Ablauf erst ab einem kritischen Zufluss Qkrit beaufschlagt. Beim Schwellenwertmodell wird der 2. Ablauf (z.B. RÜ: Auslasskanal) erst ab einem kritischen Zufluss Qkrit beaufschlagt, bei dem der 1. Ablauf (z.B. RÜ: Drossel) bis zur Überlaufschwelle zurückstaut. Da in der Realität eine perfekte Aufteilung der Abflüsse nach Erreichen des Schwellwertes i.d.R. nicht möglich ist, kann zur besseren Erfassung der tatsächlichen Verhältnisse zusätzlich die Trennschärfe für das Bauwerk mit angegeben werden.
Sie wird definiert als: [math]\displaystyle{ \mbox{Trennschaerfe} = \frac{Q_{ab}(Q_{zu}=5 \cdot Q_{krit})}{Q_{krit}} }[/math]
- Prozentuale Aufteilung (Option 2):
Unabhängig vom Zufluss wird eine konstante Aufteilung in zwei Abläufe Qab1 und Qab2 gemäß einem bestimmten prozentualen Verhältnis vorgenommen. Auch hier besteht die Möglichkeit einer Veränderung der Aufteilung durch Skalierung.
- Kennlinie (Option 3):
Eine aus hydraulischen Berechnungen oder aus Betriebsvorschriften resultierende Abhängigkeit zwischen dem Abfluss Qab1 und dem Zufluss wird als Polygonzug benutzt. Der zweite Ablauf Qab2 ermittelt sich als Restwert zwischen Zufluss – Qab1.
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